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Referendumsvorlage Steueramt

14. August 2025

Folgender Beschluss des Gemeinderats vom 12. August 2025 untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 12 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:

Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Steueramts durch die Gemeinde Goldach

Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 14. August 2025, d.h. bis 22. September 2025, schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach, einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 Unterschriften von in Goldach wohnhaften Stimmberechtigten notwendig.

Die Referendumsvorlage kann nachstehend heruntergeladen oder  bei der Gemeinderatskanzlei Goldach bezogen werden.

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Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Steueramts durch die Gemeinde Goldach (PDF, 201.7 kB) Download 0 Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Steueramts durch die Gemeinde Goldach

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