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Grundbuch - Grundbuchauszug bestellen

Der Grunduchauszug gibt Auskunft über folgende Eintragungen: Grundstücksbeschrieb, Eigentum, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten/Grundlasten und Grundpfandrechte. Er kann ohne schriftlichen Interessensnachweis nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zugestellt werden.

Zugehörige Objekte

Preis

Die Rechnung erhalten Sie gemeinsam mit dem Grundbuchauszug per Post oder auf Wunsch per E-Mail.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, für welches Grundstück Sie einen Grundbuchauszug wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Grundbuchamt den gewünschten Grundbuchauszug mit Rechnung per Post zu. 

Grundbuchauszüge werden nur dem Grundeigentümer selbst und nur auf seine Adresse zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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