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Geburt | Zivilstand | Tod

Für Fragen rund um Geburt, Anerkennung und Zivilstandsänderungen ist das regionale Zivilstandsamt in Rorschach die zustände Anlaufstelle.

Todesfälle sind beim Goldacher Bestattungsamt zu melden, das ins Front Office eingebettet ist.

Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.

Geburt | Anerkennung

Vor der Geburt Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Sie können dieses im Online-Schalter herunterladen (siehe unten). Füllen Sie das Formular aus und …
Vor der Geburt

Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Sie können dieses im Online-Schalter herunterladen (siehe unten). Füllen Sie das Formular aus und geben sie es zusammen mit dem Familienausweis bei Spital-Eintritt der Hebamme ab. Besitzen Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt Rorschach Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Nach der Geburt

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Rorschach Zuhause geboren wurde, melden Sie dies bitte innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt. Nehmen Sie dazu die ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung sowie den Familienausweis mit. Das Zivilstandsamt veranlasst die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, gelangt das Anerkennungsverfahren zur Anwendung.

Das regionale Zivilstandsamt in Rorschach berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.

Heirat | Ziviltrauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für Goldach is…
Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für Goldach ist das regionale Zivilstandsamt in Rorschach zuständig. Dieses ist im Rathaus Rorschach untergebracht und unter 071 844 21 47 telefonisch erreichbar.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • allenfalls Personenstandsausweis (abklären über Zivilstandsamt des Wohnortes); falls Personenstandsausweis nötig ist, darf dieser nicht älter als sechs Monate sein und kann beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde bezogen werden (kann telefonisch angefordert werden)
  • Familienschein (anstelle des Personenstandsausweises, wenn Sie gemeinsame Kinder haben), nicht älter als 6 Monate, zu beziehen beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
  • Schriftenempfangsschein
  • Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in unserer Gemeinde wohnhaft sind)

Trauungen finden in der Regel im Trauungszimmer im Rathaus Rorschach statt. Auf Wunsch ist aber auch eine Trauung in unserem Gemeindehaus möglich.

Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.

Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Rorschach durchgeführt worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.

Auch bei eingetragenen Partnerschaften ist wahlweise das Zivilstandsamt des Wohnortes einer der beiden Personen zuständig für die Vorbereitung.

Für die Durchführung des Vorverfahrens müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Dieses berät Sie gerne über die benötigten Dokumente.

Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern. Leider können wir aus nahelieg…
Die Lebensbescheinigung dient Ihnen, wenn Dritte wie Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen eine entsprechende Bescheinigung fordern.

Leider können wir aus naheliegenden Gründen eine Lebensbescheinigung nur ausstellen, wenn Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis mit.

Todesfall | Bestattungen

Bei Todesfällen sind die nächsten Angehörigen oft in einer schwierigen Situation. Das Front Office untersützt Sie in dieser aussergewöhnlichen Lage, koordiniert den Ablauf mit den Kirchb…
Bei Todesfällen sind die nächsten Angehörigen oft in einer schwierigen Situation. Das Front Office untersützt Sie in dieser aussergewöhnlichen Lage, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen die Mitarbeitenden den Angehörigen auch in weiteren Belangen bei.

Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte am nächsten Werktag mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Front Office.

Detaillierte Informationen über das Vorgehen bei einem Todesfall finden Sie im nachstehenden Dokument: Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Grabsteine

Zur Bestellung eines Grabsteines können Sie sich in der Region an folgende Bildhauer- und Steinmetzmeister wenden:

  • Bodensee Bildhauerei GmbH vormals B. Dürr GmbH, Goldacherstrasse 97, 9404 Rorschacherberg, Telefon 071 855 15 44
  • Simon Weber, Neuhofstrasse 3a, 9422 Buechen, Tel. 071 855 77 75

Todesanzeigen

Das Tagblatt ist die einzige Tageszeitung für die Region Rorschach. Todesanzeigen können bei der Publicitas, Vadianstrasses 39, 9000 St. Gallen, Telefon 071 221 00 21, aufgegeben werden.

 

Zugehörige Objekte

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