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Wohnungswechsel | Umzug

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

Seit dem 1. Oktober 2013 gilt für verschiedene Parkplätze auf öffentlichem Grund eine Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt Fr. 1.00 pro Stunde, wobei im Dorfzentrum (Zonen 1 - 7) die erst…

Seit dem 1. Oktober 2013 gilt für verschiedene Parkplätze auf öffentlichem Grund eine Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt Fr. 1.00 pro Stunde, wobei im Dorfzentrum (Zonen 1 - 7) die erste halbe Stunden gratis ist.

Konkret sind folgende Parkplätze betroffen:

Zone 1: Zentrum (inkl. Tiefgarage)
Zone 2: Rathaus
Zone 3: Blumenstrasse (noch nicht aktiv)
Zone 4: Rosenacker
Zone 5: Wartegg
Zone 6: Mühlegut
Zone 7: Friedhof
Zone 8: TZM
Zone 101: Blaue Zone/Neumühlestrasse
Zone 21: Rietli Hafen
Zone 22: Seegarten
Zone 31: Begegnungsplatz Kellen
Zone 32: Sportanlage Kellen

Für sämtliche Parkplätze besteht die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, und zwar mit dem System von Parkingpay. Die Informationen dazu finden Sie unter www.parkingpay.ch.

Mit Ausnahme der Zonen 1 und 8 können für die öffentlichen Parkplätze Dauerkarten gekauft werden, und zwar

  • Tageskarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten
  • Saisonkarten (Zonen 21 und 22)
  • Jahreskarten


Die Preise sind wie folgt festgelegt:

Zonen 2 - 7 und 101 (Blaue Zone/Neumühlestrasse)
Tageskarte: 10.50 (Zone 7 und Blaue Zone: 6.50)
Wochenkarte: Fr. 20.00
Monatskarte: Fr. 50.00
Jahreskarte: Fr. 500.00

Zonen 21 + 22
Tageskarte: Fr. 5.00
Monatskarte: Fr. 40.00
Saisonkarte (April - Oktober): Fr. 120.00

Zonen 31 + 32
Tageskarte: Fr. 5.00
Wochenkarte: Fr. 20.00
Monatskarte: Fr. 40.00
Halbjahreskarte: Fr. 200.00
Jahreskarte: Fr. 400.00

Anwohnerkarte Blaue Zone und Neumühlestrasse
Wochenkarte: Fr. 5.00
Monatskarte: Fr. 10.00
Jahreskarte: Fr. 100.00

Dauerkarten mit einer Laufzeit von länger als einer Woche sind einzig in Kombination mit Parkingpay möglich. Wer über ein Konto bei Parkingpay verfügt, kann sämtliche Dauerkarten online bestellen und bezahlen. Diese können aber auch beim Front Office gekauft werden. In diesem Fall ist kein Konto bei Parkingpay nötig. Ohne Konto ist das bargeldlose Parkieren auf anderen Parkplätzen aber nicht möglich.

Stromlieferung

Wählen Sie Ihre Naturstromqualität! Sie haben die freie Wahl zwischen den drei Stromqualitäten naturstrom star, naturstrom basic und mixstrom. Neukunden wird - sofern keine Wunsch geäus…

Wählen Sie Ihre Naturstromqualität!
Sie haben die freie Wahl zwischen den drei Stromqualitäten naturstrom star, naturstrom basic und mixstrom. Neukunden wird - sofern keine Wunsch geäussert wird - naturstrom basic geliefert. Die Stromqualität kann auf Ende das Kalenderjahres gewechselt werden.
Lassen Sie sich von uns beraten!

Stromqualitäten ab 1.Januar 2023
Stromqualitäten ab 1. Januar 2023

Strompreise
Die Strompreise werden jährlich neu kalkuliert und richten sich nach den Marktpreisen und den Vorgaben der Regulierungsbehörden. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte aus den folgenden Publikationen:

Wasserlieferung

Ohne Wasser geht nichts. Bestes Rohwasser aus dem Bodensee und unseren Quellen wird zu Trinkwasser aufbereitet. Eine gute Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Voraussetzung für eine i…
Ohne Wasser geht nichts. Bestes Rohwasser aus dem Bodensee und unseren Quellen wird zu Trinkwasser aufbereitet. Eine gute Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Voraussetzung für eine intakte Wirtschaft, die Hygiene und die Gesundheit.

Die TBG liefern Ihnen Trinkwasser in bester Qualität und in genügender Menge. Um dies sicherzustellen, werden periodisch und an verschiedensten Stellen Trinkwasserproben genommen und durch das Kantonale Labor für Lebensmittelkontrolle (KLA) analysiert. Selbstverständlich werden die Analysen gewissenhaft verarbeitet, die nötigen Schlussfolgerungen gezogen und Massnahmen zur steten Sicherstellung unseres hohen Standards eingeleitet.

Wasserhärte
  • Bergzone 26 - 28°fH (Quellwasser / Seewasser)
  • Oberzone 16 - 18°fH (Seewasser)
  • Unterzone 16 - 18°fH (Seewasser)

Folgende Quartiere liegen in der Bergzone und beziehen damit härteres Wasser:

Appenzellerstrasse ab Nr. 45, Bächelerstrasse, Burgweg, Chellenstrasse, Egertenstrasse, Golderbergstrasse, Hohrainstrasse, Hohrainweg, In der Weid, Mattenweg, Möttelistrasse, Mühlebergstrasse, Paradiesweg ab Nr. 17, Sangenweg, Seeblickstrasse, Städelistrasse ab Nr. 7, Weidweg, Witenholzstrasse, Wuhrstrasse ab Nr. 28

Nitrat: durchschnittlich 17mg pro Liter (Der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter)

Herkunft des Wassers

  • Seewasser (RWSG) 85%
  • Quelle Spitze/Feldmoos 2%
  • Quelle Altburg/Höhe 10%
  • Quelle Bettleren 3%

Behandlung des Wassers


Es ist äusserst sinnvoll, die Waschmittel nach der Wasserhärte zu dosieren. So wird Ihr Abwasser nicht unnötig belastet und Ihre Wäsche ebenso sauber. Alle Waschmittelpackungen informieren Sie über die der entsprechenden Wasserhärte angepassten Waschmittelmenge. Als Härte bezeichnet man die im Wasser gelösten, natürlich vorhandenen Calcium- und Magnesiumverbindungen.

Umrechnungstabelle (Umrechnungsfaktor: 1 deut. Härte = 1,79° franz. Härte)

Verbrauchsmessung

Die Ermittlung des Wasserverbrauchs erfolgt mittels Zähler.

Die Wasserzähler sind Eigentum der TBG und werden periodisch ausgewechselt und geeicht. Somit ist eine einwandfreie Verrechnung gewährleistet.

Die Anzeige für den Zählerstand befindet sich unter dem Deckel (goldig oder blau). Das kleine Rad zeigt an, ob zurzeit Wasser verbraucht wird. Durch regelmässige Kontrolle dieser Anzeige können Sie ungewollten Wasserverbrauch feststellen.

Zugehörige Objekte

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