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Geburt/Familie

Geburt | Anerkennung

Vor der Geburt Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Sie können dieses im Online-Schalter herunterladen (siehe unten). Füllen Sie das Formular aus und …
Vor der Geburt

Sie erhalten vor der Geburt vom Spital das Formular "Geburtsanmeldung". Sie können dieses im Online-Schalter herunterladen (siehe unten). Füllen Sie das Formular aus und geben sie es zusammen mit dem Familienausweis bei Spital-Eintritt der Hebamme ab. Besitzen Sie keinen schweizerischen Familienausweis bzw. kein schweizerisches Familienbüchlein, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Zivilstandsamt Rorschach Kontakt auf.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

Nach der Geburt

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Rorschach Zuhause geboren wurde, melden Sie dies bitte innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt. Nehmen Sie dazu die ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene Geburtsanmeldung sowie den Familienausweis mit. Das Zivilstandsamt veranlasst die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Einen Geburtsschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Kindanerkennung

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, gelangt das Anerkennungsverfahren zur Anwendung.

Das regionale Zivilstandsamt in Rorschach berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur SVA St. Gallen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichte…

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur SVA St. Gallen.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende oder nichterwerbstätige Person und auch als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Wir nehmen Ihre Anmeldung entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Wenn immer möglich, bitten wir Sie die Online-Formulare für eine Anmeldung zu nutzen. Sofern nötig, können wir Ihnen aber auch eine Anmeldung oder ein Merkblatt ausdrucken.

Aufgaben der Zweigstelle:

  • Erteilen von Auskünften
  • Abgeben von Anmeldungen und Merkblättern
  • Publizieren der Informationen an die Bevölkerung
  • Mitwirken bei Rückfragen der SVA St. Gallen
  • Prüfen der Mutationsmeldungen
  • Übermitteln von Todesmeldungen
  • Übermitteln von EL-Krankheitskosten

Weitere übertragene Aufgaben der Gemeinde:

  • Mithilfe bei der Online-Anmeldung für Prämienverbilligung (IPV)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.svasg.ch.

 

Preis
gratis

Zugehörige Objekte

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