Kopfzeile

search

Inhalt

La Vita Seniorenzentrum

La Vita
Das La Vita Seniorenzentrum bietet Menschen in der dritten Lebensphase ein neues Zuhause, in dem sie sich sicher und geborgen fühlen können. Das La Vita-Team erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der Altersarbeit, der Pflege- und Betreuung sowie der Gastronomie.

Es ist dem La Vita Seniorenzentrum ein echtes Anliegen, dass sich die Gäste, soweit dies immer möglich ist, wie zu Hause fühlen. Das Wohnen im Seniorenzentrum wird gerade auch aus diesem Grund von Menschen in der dritten Lebensphase gerne gewählt. Es bietet ihnen alles, was sie von einem erstklassigen Haus erwarten dürfen.

Die Gestaltung einer angenehmen und lebensbejahenden Atmosphäre, verbunden mit guten Umgangsformen, sind für für die Mitarbeitenden selbstverständlich. Geborgenheit, Zuwendung, viel menschliche Wärme und lebensfrohe Gemütlichkeit prägen den Alltag im Seniorenzentrum. Das Alter mit all seinen Schattierungen wird als positive Lebensphase verstanden, in der die Gäste die reichen Früchte und die bunten Farben des Herbstes beglückt erleben können.

Die Leistungen des La Vita sind geprägt von den individuellen Bedürfnissen der Gäste und Besucher. Das Haus bietet viel Freiraum für persönliches Wohlbefinden.

Den Gästen werden täglich ein abwechslungsreiches Aktivitätenprogramm und kulturelle Anlässe angeboten. Sie allein entscheiden, ob sie viel Aktivität, erholsame Ruhe oder Geselligkeit geniessen wollen.

Seelsorgerische Betreuung übernehmen die Pfarrämter der Gemeinde Goldach.

Kompetente Mitarbeitende stehen für ihre Kundinnen und Kunden "rund um die Uhr" sowie an Fest- und Feiertagen im Einsatz. Das La Vita legt grossen Wert auf individuelle Pflege. Die ärtzliche Betreuung übernimmt weiterhin der Hausarzt.

Das Seniorenzentrum bietet nicht nur eine exquisite Küche, sondern sorgt mit marktfrischen Produkten auch für eine gesunde Ernährung und berücksichtigt gerne individuelle Menü-Wünsche.

Das Restaurant ein reichhaltiges Angebot. Auch als Tagesgast sind Sie herzlich willkommen.

Kontakt

La Vita Seniorenzentrum
Klosterstrasse 22
9403 Goldach

071 841 58 29
info@lavita-Goldach.ch

Weitere Informationen finden Sie unter www.lavita-goldach.ch.

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Zugehörige Objekte

Sitemap