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Umweltschutz | Naturschutz

Abfallentsorgung

Gemäss Einführungsgesetz zur eidg. Umweltschutzgesetzgebung sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt. Die ordentlichen Kehrichtabfuhr findet jeweils am Dienstag statt. I…

Gemäss Einführungsgesetz zur eidg. Umweltschutzgesetzgebung sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt.

Die ordentlichen Kehrichtabfuhr findet jeweils am Dienstag statt. In folgenden Gebieten findet diese am Mittwoch statt:

  • Teilbereich Wiesental
  • Industriegebiet Frisco
  • südöstliche Bahnlinie (Ahornstrasse, Appenzellerstrasse, Blumenfeldstrasse, Chellenstrasse, Gärtnerweg, Im Moos, Klosterstrasse, Seeblickstrasse, Sonnenweg, Städelistrasse, Wiesentalweg)

Über die Feiertage kann es Ausnahmen geben. Bitte informieren Sie sich in der Abfall-Info über allfällige Ausweichtage.

Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den offiziellen Abfallsäcken der A-Region, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren (jeweils pro Rolle mit 10 Säcken) betragen:

  • 17 l-Sack CHF 10.00
  • 35 l-Sack CHF 20.00
  • 60 l-Sack CHF 35.00
  • 110 l-Sack CHF 30.00 (nur 5 Säcke)


Zudem erheben wir eine jährliche Grundgebühr pro Wohnung oder Betrieb von CHF 48.00 (exkl. MwSt.).

Ihr Altpapier und Ihren Karton können Sie jeweils am dritten Donnerstag des Monats bereitstellen. Über Ausnahmen informiert die Abfall-Info.

Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!).

Für verholztes Pflanzenmaterial wie Beerenstauden, Baum- und Heckenschnitt bis 6 cm Durchmesser und max. 40 m3 Umfang bietet die Gemeinde einen kostenlosen Häckseldienst an. Dieser findet an ausgewählten Tagen einmal pro Monat jeweils an einem Mittwoch statt, und zwar von März bis November. Die Daten können Sie der Abfall-Info entnehmen. Anmeldungen sind bis spätestens am Montag vor dem Häckseltag beim Gemeindesekretariat möglich.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen, Sammelstellen und Sonderabfuhren sowie die genauen Termine finden Sie in der Abfall-Info, welche wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen. Selbstverständlich gibt Ihnen die Bauverwaltung gerne auch persönlich Auskunft.

Energie: Beiträge aus Energiefonds, Energieberatung, Label Energiestadt

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen si…

Der sparsame Umgang mit Energie ist ein Gebot der Zeit. Welches ist das richtige Produkt für mich? Wie kann ich der Umwelt dienen? Mit welchen Förderbeiträgen kann ich rechnen? Lohnen sich Investitionen in Alternativenergien?

ENERGIEFONDS

Die Technischen Betriebe speisen jährlich einen Energiefonds. Dieser dient der finanziellen Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Zudem wird die Energieberatung aus Fondsmitteln finanziert.

Investitionsbeiträge

Sonnenkollektoren

Sonnenkollektoren müssen der Erwärmung von Brauchwasser oder der Gebäudeheizung dienen.

Aus dem Energiefonds wird an Sonnenkollektoren eine Einmalzahlung von 10 % der Anschaffungskosten (inkl. Installation), maximal CHF 2‘000.00, geleistet.

Wird für die Sonnenkollektoren ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

Photovoltaik

Der Grundeigentümer kann den ökologischen Mehrwert seiner Photovoltaikanlage selbst vermarkten oder über die KEV abrechnen.

Aus dem Energiefonds werden folgende Investitionsbeiträge an Photovoltaikanlagen geleistet:

  • Anlagen mit Einmalvergütung:
    Massgebend ist die Höhe der Einmalvergütung, welche die Pronovo AG für das jeweilige Projekt verfügt hat. Die Einmalzahlung aus dem Energiefonds beträgt 1/3 der verfügten Einmalvergütung der Pronovo AG, maximal CHF 10'000.00.
     
  • Anlagen mit anderen Fördermodellen:
    Über die Höhe der Einmalzahlung für Anlagen, welche die Pronovo AG nicht über das Instrument der Einmalvergütung fördert, entscheidet der Gemeinderat individuell. Der Förderbeitrag beträgt maximal CHF 10'000.00. Der Gemeinderat nimmt dabei Rücksicht auf den Saldo des Energiefonds.

Wird eine Anlagen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht erstellt, ist nur der die geforderte Leistung übersteigende Anteil für die Förderung massgebend.

Wird für die Photovoltaikanlage ein separates Gesuch gestellt, geht die Baubewilligungsgebühr zu Lasten des Energiefonds.

ENERGIEBERATUNG

Telefonische Beratung

Haben Sie Fragen zu Energie und Ökologie? Ob Sie Tipps zum Stromsparen im Haushalt, Informationen zum Vorgehen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes, zum Heizungsersatz, zu Solarenergie oder Mobilität suchen: Die Fachleute der Energieagentur sind für Sie da.

Montag bis Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

Tel. 058 228 71 71

Beratung mit Videotelefonie

Wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Videotelefonie? Sie können frühzeitig einen Termin reservieren, Ihr Thema auswählen und konkrete Fragen vorgeben. Mit Ihren Angaben bereiten unsere Fachleute das Beratungsgespräch vor. Und während des 45-minütigen Gesprächs haben Sie und unsere Fachleute die Möglichkeit, Bilder, Grafiken, Pläne und so weiter auszutauschen.

Beratungstermin vereinbaren

LABEL ENERGIESTADT

Als Dokumentation seiner Anstrengungen im Energiebereich und als zusätzliche Motivation, sich weiter ständig zu verbessern, hat der Gemeinderat im Herbst 2015 das Label Energiestadt verliehen bekommen.

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft u…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unser Feuerungskontrolleur in der Regel alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Unser Feuerungskontrolleur, Michael Frei, Tel. 079 641 60 16, berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend hat registrieren lassen.

Die ordentliche Feuerungskontrolle geht zu Lasten des Grundeigentümers.

Zugehörige Objekte

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