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Feuerwerk, Anzeige zum Abbrennen

Wer ausserhalb von Neujahr und 1. August Feuerwerke abbrennen will, muss dies der Gemeinde anzeigen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist an privaten Veranstaltungen in der Regel nur bis 22.00 Uhr gestattet (Ausnahmen 1. August und Neujahr).

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