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Vollmacht (Generalvollmacht)

Mit einer Generalvollmacht ermächtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, sämtliche Rechtshandlungen (auch im Grundbuchverkehr) in seinem Namen vorzunehmen. Die Ermächtigung kann vom Vollmachtgeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.

Im Grundbuchverkehr ist die Vollmacht zu beglaubigen, d. h. der Vollmachtgeber muss diese vor dem Legalisationsbeamten unterschreiben oder persönlich die Echtheit seiner Unterschrift erklären.

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Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronsich ein. Geben Sie an, wie viele Formulare "Generalvollmacht" Sie wünschen.

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Grundbuchamt die gewünschte Anzahl Vollmachtsformulare per Post zu.

Bestellformular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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