Vollmacht (Generalvollmacht)
Im Grundbuchverkehr ist die Vollmacht zu beglaubigen, d. h. der Vollmachtgeber muss diese vor dem Legalisationsbeamten unterschreiben oder persönlich die Echtheit seiner Unterschrift erklären.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Grundbuchamt Goldach-Tübach-Untereggen-Berg | 058 228 78 33 | grundbuchamt@goldach.ch |
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Verfahren
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