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Anschlussgesuch Wasser

Sie möchten ein Wohnhaus, einen Industrie- oder Gewerbebau oder einen Anbau ans Wassernetz anschliessen? Füllen Sie das entsprechende Anschlussgesuch aus und reichen Sie es den Technischen Betrieben ein.

Für einen Neuanschluss ans Wassernetz werden folgende Beiträge fällig:

Hausanschlussbeitrag

Die Kosten für die Erstellung der Hausanschlussleitung ab dem nächsten Versorgungspunkt bis zum Haupthahn im Gebäude werden innerhalb der Bauzone nach Massgabe von Leitungsnennwert und -länge wie folgt belastet:

Bis Nennweite 40 mm und 50 m Leitungslänge: Fr. 3’000.--
Bis Nennweite 63 mm und 50 m Leitungslänge: Fr. 4’000.--

Für Bauten mit grösseren Nennweiten oder längeren Distanzen werden die Mehrkosten zu diesen Beträgen hinzugerechnet.

In diesen Ansätzen sind keine Bau-, Grab- und Instandstellungsarbeiten enthalten. Sie gehen zulasten der Bauherrschaft und werden gesondert in Rechnung gestellt.

Netzkostenbeitrag

Für die Mitbenützung der vorgelagerten Versorgungsleitungen und Anlagen (inkl. Löschwasserversorgung) werden einmalige Netzkostenbeiträge wie folgt in Rechnung gestellt:
  • Der Netzkostenbeitrag ist zu entrichten für Gebäude, die neu den Verteilanlagen angeschlossen werden sowie für Änderungen oder Erweiterungen eines angeschlossenen Objekts, die eine Erhöhung des Gebäude-Neuwertes von mehr als Fr. 50’000.-- zur Folge haben. Wo die amtliche Grundstückschätzungskommission einen Neuwert ermittelt, gilt dieser als Bemessungsgrundlage. In allen anderen Fällen bilden die Erstellungskosten den Neuwert.
  • Der Netzkostenbeitrag beträgt 6 o/oo vom Neubauwert des angeschlossenen Gebäudes, bei Änderungen, Erweiterungen oder Ersatzbauten vom Fr. 50’000.-- übersteigenden Teil der Werterhöhung.
  • Sofern ein Gebäude nur in den Feuerschutz der Wasserversorgung gelangt, ohne von dieser Wasser zu beziehen oder mehr als 250 m vom nächstgelegenen Hydranten entfert liegt, ist ein einmaliger Feuerschutzeinkaufsbeitrag von 50 % des Netzkostenbeitrags zu entrichten. Dies gilt sinngemäss bei Änderungen oder Erweiterungen für den Fr. 50’000.-- übersteigenden Teil der Werterhöhung.
  • In besonderen Fällen behält sich der Gemeinderat entsprechende Vereinbarungen vor.
Baukostenbeitrag

Bei Neuerschliessungen von Grundstücken und Netzerweiterungen wird für zu erstellende Haupt- und Versorgungsleitungen pro m2 für die Ausnützungsziffer massgebende Fläche ein Baukostenbeitrag von Fr. 14.-- erhoben.

In der Industrie-Zone und bei Vorliegen spezieller Verhältnisse kann vom Gemeinderat eine Vertragslösung oder das Perimeterverfahren durchgeführt werden.

Allfällige Subventionen der Gebäudeversicherungsanstalt sind in den Beitragssätzen berücksichtigt.

Wird eine erhöhte Feuerschutzleistung (z.B. Sprinkleranlage) gefordert, so hat sich die Bauherrschaft an den Kosten notwendiger Ausbauten zu beteiligen.

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