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Leihgeräte mit Kaufoption
Ebenfalls schon in der letzten Legislatur entschied die Bildungskommission, dass die Lernenden der Oberstufe die Möglichkeit haben sollen, die Geräte auch zu Hause für schulische Arbeiten nutzen zu können. Die Schule leiht das Notebook aus. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entscheiden sich bei der Auslieferung, ob sie das Gerät am Ende der Oberstufe erwerben möchten. Mit einer Vorkaufsgebühr geht das Leihgerät am Ende der Oberstufenzeit ins Eigentum der Jugendlichen über. Unverkaufte Notebooks verbleiben im Schulpool und können beispielsweise auf anderen Stufen genutzt werden, um dort die Gerätedichte zu erhöhen. Ein früher Kaufentscheid soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler den Geräten mehr Sorge tragen. Diese sollen zu einem persönlichen Werkzeug werden, mit dem sie auch entsprechend umgehen und sie dann mit in die Lehre oder an eine weiterführende Schule nehmen können. Die Oberstufe plant dazu weiterführende Informationen an den Elternabenden der betroffenen Klassen.
Einführung in Etappen
Die Schule setzt die Gerätestrategie etappenweise um. Gestartet wird mit den aktuellen ersten Oberstufenklassen. Die im August 2021 neu eingetretenen Schülerinnen und Schüler werden mit einem so genannten Convertible (Notebook und Tablet in einem) ausgestattet. Die Ausgaben sind ordentlich im Budget 2021 enthalten.
Coronabedingt kam es jedoch weltweit zu Lieferverzögerungen, weshalb sich das Datum für die Auslieferung der Geräte nach hinten verschiebt. Ursprünglich war die Abgabe bereits in den Sommerferien geplant.