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Medienmitteilung des Gemeinderats zum Gmünderhaus

21. November 2023

Anlässlich der diesjährigen Bürgerversammlung gelangte eine Motion zur Abstimmung, welche die Zugänglichmachung des Erdgeschosses des Gmünderhaus verlangte. Absicht der Motionärinnen und Motionäre blieb, die historisch wertvolle Bohlendecke für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Das rechtskräftig bewilligte Bauprojekt stand indessen nicht zur Diskussion. Die Bürgerschaft folgte dem Antrag des Gemeinderats auf Ablehnung der Motion.

Aufgrund des relativ knappen Abstimmungsergebnisses entstand die Idee, die Motionärinnen und Motionäre in den weiteren Prozess zu involvieren. Im Rahmen von Sitzungen wurden dabei die Grundlagen definiert. Idee bildete die Gründung einer Stiftung, bei welcher private Geldgeber das Vorhaben umsetzen und dabei dem Anliegen der Zugänglichmachung des EG-Bereichs - mit der wertvollen Bohlendecke - Beachtung geschenkt werden kann. An der Diskussion mit Vertretern der IG-Gmünderhaus wurde aber auch klar, dass zumindest ein Teil der Motionärinnen und Motionäre das Haus in der aktuellen Erscheinungsform erhalten will.

Das aktuelle Projekt ist rechtskräftig. Nach jahrelangem Verfahren und einem entstandenen Planungsaufwand von rund CHF 180’000.00 wäre es kaum verständlich, wenn der Gemeinderat das Risiko eines neuen Rechtsverfahrens eingehen will und die bisherigen Planungen - welche ein Projekt mit einer gewissen Wirtschaftlichkeit erlauben - nicht mehr berücksichtigt. Die Chancen, ein Projekt ohne Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf privater Spendenbasis zu realisieren, werden im Übrigen als gering beurteilt.

Eine solche Handlungsweise würde auch der Glaubwürdigkeit schaden, die Bürgerinnen und Bürger haben dem Gemeinderat mit ihrem Votum an der Bürgerversammlung das Vertrauen geschenkt. Sollen nun die Anliegen der Motionärinnen und Motionäre im Rahmen des Motionsinhalts Beachtung geschenkt werden, ist dies nachvollziehbar. Die Umsetzung eines völlig anderen Vorhabens erscheint aufgrund der geschilderten Ausführungen hingegen nicht sehr klug.

Der Gemeinderat wird entsprechend das rechtskräftige Projekt zum Verkauf anbieten. Die IG-Gmünderhaus ist eingeladen, sich als Investorin zu bewerben. Dazu kann sie beispielsweise eine Stiftung gründen, welche sich in ihrem Stiftungszweck dem Erhalt der Bohlendecke widmet. Mit diesem Vorgehen bleibt gewährleistet, dass der bereits aufgegleiste Prozess weitergeführt werden kann. Die Chance, die seit Jahrzehnten unbefriedigende Situation rund um das Gmünderhaus zu beheben, wird damit als grösstmöglich beurteilt. Die Türe für die IG-Gmünderhaus bleibt andererseits offen, wenn sie tatsächlich Geldgeber findet, welche das rechtskräftige Projekt mit Spenden mitfinanzieren wollen und damit den EG-Bereich über eine entsprechende Nutzung öffentlich zugänglich machen.

Projektvorschlag für das Gmünderhaus

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