Lohngleichheitsanalyse
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde per 1. Juli 2020 revidiert und um die Pflicht einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Öffentlichrechtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zusätzlich verpflichtet, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse sowie der Überprüfung zu veröffentlichen.
Die Lohngleichheitsanalyse der Gemeinde Goldach konnte im Oktober abgeschlossen und durch die PricewaterhouseCoopers AG PWC formell überprüft werden. Dabei ist die PricewaterhouseCoopers AG PWC nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen zu schliessen wäre, dass die Lohngleichheitsanalyse der Politischen Gemeinde Goldach nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Art. 13d GlG und Art. 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.