Vernehmlassung provisorisches Hafenreglement mit Ausführungsbestimmungen
Der Gemeinderat hat das provisorische Hafenreglement mit den provisorischen Ausführungsbestimmungen am 1. Juli 2025 zur Vernehmlassung genehmigt.
Vernehmlassungsfrist
3. Juli bis 6. August 2025
Die Vernehmlassung fällt aufgrund von einzuhaltenden Fristen in die Sommerferien. Aus diesem Grund wird eine grosszügige Frist von fünf Wochen eingeräumt.
Gegenstand
- Provisorisches Hafenreglement
- Provisorische Ausführungsbestimmungen Hafenreglement – Gebührentarif
- Provisorische Ausführungsbestimmungen Hafenreglement – Bezeichnung zuständige Stelle für die Verwaltung
- Provisorische Ausführungsbestimmungen Hafenreglement – Vergabekriterien
Vernehmlassung
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens besteht die Möglichkeit, Anliegen bzw. Stellungnahmen zum neuen Hafenreglement und dessen Ausführungsbestimmungen an info@goldach.ch oder per Post beim Gemeinderat Goldach, Hauptstrasse 2, 9403 Goldach, einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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1 Hafenreglement (PDF, 177.54 kB) | Download | 0 | 1 Hafenreglement |
2 Gebührentarif (PDF, 65.45 kB) | Download | 1 | 2 Gebührentarif |
3 Bezeichnung zuständige Stelle für die Verwaltung (PDF, 52.86 kB) | Download | 2 | 3 Bezeichnung zuständige Stelle für die Verwaltung |
4 Vergabekriterien (PDF, 67.33 kB) | Download | 3 | 4 Vergabekriterien |