Ausweise | Bescheinigungen | Bewilligungen
- Identitätskarten und Pässe
- Geburtsscheine
- Ehescheine
- Todesscheine
- Wohnsitzbescheinigung
- Grundbuchauszüge
- Betreibungsauszüge
- Strafregisterauszüge
- Beglaubigungen
- etc.
Weiter braucht es für verschiedene Aktivitäten Bewilligungen, die in der Regel kurzfristig und unbürokratisch erteilt werden können, beispielsweise für
- das Betreiben einer Festwirtschaft
- das Abbrennen von Feuerwerk (ausgenommen 1. August und Neujahr)
- Veranstaltungen auf öffentlichem Grund oder in öffentlichen Gebäuden
Nachstehend inden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.
Ausweise (biometrischer Pass 10 oder Kombi Pass 10/ID)
Wer gleichzeitig einen Pass und eine ID beantragt, profitiert von einem Kombiangebot. Die heutige ID wird nicht angepasst, sie wird weiterhin ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt. Angepasst wurde lediglich das Ausstellungsverfahren für die ID: Wird eine Identitätskarte zusammen mit dem Pass bestellt (Kombi-Angebot), muss die Bestellung über die Ausweisstelle St.Gallen, Oberer Graben 32, erfolgen.
Vorgehen:
Telefonisch oder per Internet Kontakt mit der Kant. Ausweisstelle St. Gallen aufnehmen:
- Tel. 058 229 36 31
- www.schweizerpass.ch
Die Bürger des Kantons St. Gallen können seit dem 1. September 2011 ihren Antrag für eine neue Identitätskarte wahlweise bei der Ausweisstelle St. Gallen oder beim Einwohneramt der Wohngemeinde einreichen.
Entscheiden Sie sich für die Bestellung über das Front Office Goldach, so müssen Sie ein aktuelles Passfoto sowie die alte bzw. abgelaufene Identitätskarte mitbringen. Sie können die Passfotos zu einem Preis von Fr. 10.00 (für vier Bilder) auch direkt beim Front Office machen lassen. Damit ist sichergestellt, dass die Bilder sämtlichen Anforderungen genügen.
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Vorsprache zwingend ist. Minderjährige benötigen zudem immer die Unterschrift der sorgeberechtigten Person.
Die Identitätskarte muss im Voraus bezahlt werden. Sie können dies bar, mit EC oder Postcard erledigen.
Bei Verlust einer Identitätskarte benötigen wir die Verlustanzeige eines Polizeipostens.
Kosten und Gültigkeitsdauer
Gültigkeit | Pass 10 | Kombi Pass/ID | Idenitätskarte | |
Erwachsene | 10 Jahre | Fr. 145.00 (inkl. Porto) | Fr. 158.00 (inkl. Porto) | Fr. 70.00 (inkl. Porto) |
Kinder und Jugend- liche unter 18 Jahre | 5 Jahre | Fr. 65.00 (inkl. Porto) | Fr. 78.00 (inkl. Porto) | Fr. 35.00 (inkl. Porto) |
Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch
Beglaubigung
Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Front Office vorsprechen und sich ausweisen können.
Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.
Feuerwerkverkauf, Bewilligung
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.
Fischerpatente für den Bodensee
Im Kanton St. Gallen oder Zürich wohnhafte Personen | In anderen Kantonen wohnhafte Personen * | im Ausland wohnhafte Personen | |||
Uferpatent
| Fr. 90.-- Fr. 45.-- Fr. 30.-- Fr. 20.-- | Fr. 180.-- Fr. 90.-- Fr. 60.-- Fr. 40.-- | Fr. 270.-- Fr. 135.-- Fr. 90.-- Fr. 60.-- | ||
Jugendpatent
| Fr. 10.-- | Fr. 20.-- | Fr. 30.-- | ||
Bootpatent
| Fr. 180.-- Fr. 90.-- Fr. 55.-- Fr. 35.-- Fr. 25.-- | Fr. 360.-- Fr. 180.-- Fr. 110.-- Fr. 70.-- Fr. 50.-- | Fr. 540.-- Fr. 270.-- Fr. 165.-- Fr. 105.-- Fr. 75.-- | ||
Gewerbefischerei
| Fr. 775.-- Fr. 125.-- Fr. 45.-- | Fr. 1'550.-- Fr. 250.-- Fr. 90.-- | Fr. 2'325.-- Fr. 375.-- Fr. 135.-- |
Bezirksamt Arbon
Bahnhofstrasse 16
9320 Arbon
Tel.071 447 50 80
Giftscheine
Seit dem 1. August 2005 entfällt für die Gemeinden die Vollzugsaufgabe als Ausgabestelle von Giftscheinen. Neu muss der Käufer beim Kauf von gefährlichen Chemikalien, die als T (giftig), E (explosionsgefährlich) oder C (ätzend) mit dem R-Satz 35 gekennzeichnet sind sowie von Selbstverteidigungsprodukten einen Ausweis vorlegen und in einem Abgaberegister die sachgerechte Verwendung mittels Unterschrift bestätigen (auch für alte Produkte der Giftklasse 2).
Zur Erinnerung: 24h-Notfallnummer bei Unfällen mit Chemikalien - 145
Handlungsfähigkeitszeugnis
Lebensbescheinigung
Leider können wir aus naheliegenden Gründen eine Lebensbescheinigung nur ausstellen, wenn Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis mit.
Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen
Seit dem 1. Oktober 2013 gilt für verschiedene Parkplätze auf öffentlichem Grund eine Gebührenpflicht. Die Gebühr beträgt Fr. 1.00 pro Stunde, wobei im Dorfzentrum (Zonen 1 - 7) die erste halbe Stunden gratis ist.
Konkret sind folgende Parkplätze betroffen:
Zone 1: Zentrum
Zone 2: Rathaus
Zone 3: Blumenstrasse (noch nicht aktiv)
Zone 4: Rosenacker
Zone 5: Wartegg
Zone 6: Mühlegut
Zone 7: Friedhof
Zone 8: TZM
Zone 101: Blaue Zone/Neumühlestrasse
Zone 21: Rietli Hafen
Zone 22: Seegarten
Zone 31: Begegnungsplatz Kellen
Zone 32: Sportanlage Kellen
Für sämtliche Parkplätze besteht die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, und zwar mit dem System von Parkingpay. Die Informationen dazu finden Sie unter www.parkingpay.ch.
Mit Ausnahme der Zonen 1 und 8 können für die öffentlichen Parkplätze Dauerkarten gekauft werden, und zwar
- Tageskarten
- Wochenkarten
- Monatskarten
- Saisonkarten (Zonen 21 und 22)
- Jahreskarten
Die Preise sind wie folgt festgelegt:
Zonen 2 - 7 und 101 (Blaue Zone/Neumühlestrasse)
Tageskarte: 10.50 (Zone 7 und Blaue Zone: 6.50)
Wochenkarte: Fr. 20.00
Monatskarte: Fr. 50.00
Jahreskarte: Fr. 500.00
Zonen 21 + 22
Tageskarte: Fr. 5.00
Monatskarte: Fr. 40.00
Saisonkarte (April - Oktober): Fr. 120.00
Zonen 31 + 32
Tageskarte: Fr. 5.00
Wochenkarte: Fr. 40.00
Halbjahreskarte: Fr. 200.00
Jahreskarte: Fr. 400.00
Anwohnerkarte Blaue Zone und Neumühlestrasse
Wochenkarte: Fr. 5.00
Monatskarte: Fr. 10.00
Jahreskarte: Fr. 100.00
Dauerkarten mit einer Laufzeit von länger als einer Woche sind einzig in Kombination mit Parkingpay möglich. Wer über ein Konto bei Parkingpay verfügt, kann sämtliche Dauerkarten online bestellen und bezahlen. Diese können aber auch beim Front Office gekauft werden. In diesem Fall ist kein Konto bei Parkingpay nötig. Ohne Konto ist das bargeldlose Parkieren auf anderen Parkplätzen aber nicht möglich.
Pilzkontrolle
In der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle ist geregelt, dass die Gemeinden eine Stelle für die Kontrolle nicht gewerbsmässig gesammelter und verwendeter Pilze bezeichnen können.
In Goldach übernimmt diese Aufgabe:
Gertrud Jäger
Neumühlestrasse 38
9403 Goldach
Tel. +41 71 841 33 35
Die Kontrolle ist für die Sammler kostenlos.
Veranstaltungen | Feste
Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass unter Umständen auch Bewilligungen der Gemeinde nötig sind.
Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Finden Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund statt, sind sie an verschiedene Auflagen gebunden. In diesen Fällen ist das Formular "Veranstaltungsbewilligung" (siehe nachstehende Online-Dienstleistungen) auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Für die Vermietung der öffentlichen Räumlichkeiten ist das Grundbuchamt zuständig. Sie können die Reservationsanfragen aber auch online durchführen.
Gastwirtschaftspatent
Werden gegen Entgelt Getränke und/oder Essen ausgegeben, ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.
Tombola
Die Durchführung von Tombolaveranstaltungen bis zu einer Verlosungssumme von CHF 50'000.00 ist für Vereine nicht mehr bewilligungspflichtig. Weitere informationen finden Sie unter https://www.sg.ch/recht/geldspiele.html
Nichtionisierende Strahlung und Schall
Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.
Geschirrverleih / Plakatständer
Die Gemeinde bietet nebst der Vermietung von Räumlichkeiten auch noch zusätzliche Dienstleistungen an. Der Geschirrverleih hat für jedes Essen das passende "Werkzeug" und die fünf in der Gemeinde verteilten Plakatständer, die Sie beim Front Office reservieren können, bieten eine gute Möglichkeit, auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Schliesslich stellt die Gemeinde verschiedene Plätze auf öffentlichem Grund zur Verfügung, um Werbetafeln und Plakate anzubringen (siehe nachstehende Online-Dienstleistungen).
Zugehörige Objekte
Name |
---|