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Sozialhilfe

Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notsituation können sich an die Sozialhilfe wenden. Diese leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen berät die Sozialhilfe mit der erforderlichen Diskretion und hilft ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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