Feuerwerkverkauf, Bewilligung
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindepräsidium | Gemeinderatskanzlei | info@goldach.ch |