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Einbürgerung

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Ausländerinnen und Ausländer, welche die Voraussetzungen betreffend Wohnsitzdauer in der Schweiz und Integration erfüllen, können das Schweizer Bürgerrecht erwerben.

Je nach Ausgangslage gibt es verschiedene Verfahren:

Das ordentliche Verfahren ist das Standardverfahren für alle Ausländerinnen und Ausländer, die das 20. Altersjahr überschritten haben und nicht mit einem Schweizer Partner/einer Schweizer Partnerin verheiratet sind.

Das Verfahren der besonderen Einbürgerung kommt für Ausländerinnen und Ausländer in Frage, die das Einbürgerungsgesuch vor Vollendung des 20. Altersjahr stellen.

Das erleichterte Einbürgerungsverfahren schliesslich richtet sich an Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Ehepartner bzw. -Partnerin.

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern

Schweizerinnen und Schweizer, die sich mit ihrem Wohnort besonders verbunden fühlen, könnten das Ortsbürgerrecht der Gemeinde erwerben. Das neue Bürgerrecht kommt zum bestehenden hinzu.

Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.

Kontakt

Gemeindesekretariat
Hauptstrasse 2
Postfach 95
9403 Goldach
Tel. 058 228 78 01
sekretariat@goldach.ch

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Goldach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben…

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Goldach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Die Gemeinderatskanzlei informiert Sie gerne über die Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die entsprechenden Unterlagen können Sie im Rathaus beziehen oder von unserer Homepage herunterladen. 

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund 2 Jahren zu rechnen.

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