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Umweltschutz | Naturschutz

Abfallentsorgung

Gemäss Einführungsgesetz zur eidg. UmweltschutzgesetzgebungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt. Die ordentlichen…

Gemäss Einführungsgesetz zur eidg. UmweltschutzgesetzgebungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt.

Die ordentlichen Kehrichtabfuhr findet jeweils am Dienstag statt. In folgenden Gebieten findet diese am Mittwoch statt:

  • Teilbereich Wiesental
  • Industriegebiet Blumenfeld
  • südöstliche Bahnlinie (Ahornstrasse, Appenzellerstrasse, Blumenfeldstrasse, Chellenstrasse, Gärtnerweg, Im Moos, Klosterstrasse, Seeblickstrasse, Sonnenweg, Städelistrasse, Wiesentalweg)

Über die Feiertage kann es Ausnahmen geben. Bitte informieren Sie sich in der Abfall-Info über allfällige Ausweichtage.

Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den offiziellen Abfallsäcken der A-Region, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren (jeweils pro Rolle mit 10 Säcken) betragen:

  • 17 l-Sack CHF 10.00
  • 35 l-Sack CHF 20.00
  • 60 l-Sack CHF 35.00
  • 110 l-Sack CHF 30.00 (nur 5 Säcke)


Zudem erheben wir eine jährliche Grundgebühr pro Wohnung oder Betrieb von CHF 48.00 (exkl. MwSt.).

Ihr Altpapier und Ihren Karton können Sie jeweils am dritten Donnerstag des Monats bereitstellen. Über Ausnahmen informiert die Abfall-Info.

Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!).

Für verholztes Pflanzenmaterial wie Beerenstauden, Baum- und Heckenschnitt bis 6 cm Durchmesser und max. 40 m3 Umfang bietet die Gemeinde einen kostenlosen Häckseldienst an. Dieser findet an ausgewählten Tagen einmal pro Monat jeweils an einem Mittwoch statt, und zwar von März bis November. Die Daten können Sie der Abfall-Info entnehmen. Anmeldungen sind bis spätestens am Montag vor dem Häckseltag beim Gemeindesekretariat möglich.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen, Sammelstellen und Sonderabfuhren sowie die genauen Termine finden Sie in der Abfall-Info, welche wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen. Selbstverständlich gibt Ihnen die Bauverwaltung gerne auch persönlich Auskunft.

Preis
gemäss Tarif

Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft u…
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unser Feuerungskontrolleur in der Regel alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Unser Feuerungskontrolleur, Michael Frei, Tel. 079 641 60 16, berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend hat registrieren lassen.

Die ordentliche Feuerungskontrolle geht zu Lasten des Grundeigentümers.

Preis
gratis für ordentliche Kontrolle

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