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Flexibles Rentenalter

1. Mai 2023

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente

  • um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich)

oder

  • um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben (Aufschub dazwischen auch monatsweise möglich)

Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Die Rentenkürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Der Rentenvorbezug muss zum Voraus geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Geltendmachung des Vorbezuges ist ausgeschlossen.

Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Der Rentenaufschub ist hingegen innerhalb eines Jahres seit Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs anzumelden. Ansonsten erfolgt die Auszahlung ohne Zuschlag und rückwirkend ab ordentlichem Rentenbeginn.

Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-leistungen können die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

Auf www.svasg.ch/ahv21 finden sich Informationen zur Rentenreform.

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