Referendumsverfahren
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 29. September bis 8. November 2011, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 293 gültige Unterschriften notwendig.
Goldach, 29. September 2011
Der Gemeinderat
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