Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende im Nebenerwerb
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine selbständige Tätigkeit (auch im Nebenerwerb) muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb 2300 Franken nicht, so sind Sie grundsätzlich beitragsbefreit.
Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege können
die Formulare heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.