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Sirenentest

25. Januar 2013
Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2013, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis spätestens 15.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm“ getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 3'000 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton St. Gallen werden alle 227 stationären Sirenen ferngesteuert sowie von Hand ausgelöst. Ebenfalls werden die 152 mobilen Sirenen getestet.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

Informationen zur Alarmierung

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 662 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch/medien und www.sirenentest.ch/kantone.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen
Unannehmlichkeiten gebeten.

St.Gallen, 10. Januar 201

Amt für Militär und Zivilschutz
des Kantons St.Gallen
Abteilung Zivilschutz

Bild Sirene

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