Kopfzeile

search

Inhalt

Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

25. November 2014
Das Kreisgericht Rorschach hat am 22. Juli 2014 das nachfolgende Gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 883, St. Galler Strasse 71, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind Kunden der Carrosserie Bruggmann.

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 19. November 2014

Kreisgericht Rorschach

Sitemap