Auflageverfahren
Änderungen / Ergänzungen Allgemeine Schutzverordnung (Plan und Bestimmungen)
Die Änderungen und Ergänzungen liegen vom 20. September bis 19. Oktober 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen die Änderungen und Ergänzungen innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erheben.
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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Schutzverordnung Bestimmungen.pdf (PDF, 260.3 kB) | Download | 0 | Schutzverordnung Bestimmungen.pdf |
Schutzverordnung Plan.pdf (PDF, 4.67 MB) | Download | 1 | Schutzverordnung Plan.pdf |