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Auflageverfahren

16. September 2016
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) gestützt auf die Einspracheentscheide aus der 1. Auflage sowie den Verzicht auf die Schutzverordnung Goldachtobel erlassen:

Änderungen / Ergänzungen Allgemeine Schutzverordnung (Plan und Bestimmungen)

Die Änderungen und Ergänzungen liegen vom 20. September bis 19. Oktober 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen die Änderungen und Ergänzungen innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erheben.

Gemeinderat Goldach

Zugehörige Objekte

Name
Schutzverordnung Bestimmungen.pdf (PDF, 260.3 kB) Download 0 Schutzverordnung Bestimmungen.pdf
Schutzverordnung Plan.pdf (PDF, 4.67 MB) Download 1 Schutzverordnung Plan.pdf

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