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Öffentliche Planauflage

5. Februar 2018
Projekt:

S-171889.1:
Transformatorenstation (TS) MS Blumeneggstrasse
Koordinaten: 2752537/1259944
Parzelle: 583

L-158233.2:
20 kV-Kabel zwischen der Mess-Transformatorenstation Blumeneggstrasse und der Transformatorenstation Landhaus
  • Kabelumlegung in die neue TS Blumeneggstrasse

L-161092.2:
20 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Goldach der Mess-Transformatorenstation Blumeneggstrasse

L-161427.2:
20 kV-Kabel zwischen der Mess-Transformatorenstation Blumeneggstrasse
und der Transformatorenstation Sonnental
  • Kabelumlegung in die neue TS Blumeneggstrasse

L-162057.2:
20 kV-Kabel zwischen der Mess-Transformatorenstation Blumeneggstrasse und der Transformatorenstation Rathaus
  • Kabelumlegung in die neue TS Blumeneggstrasse

L-198929.2:
20 kV-Kabel zwischen der Messstation Blumeneggstrasse und der Transformato-renstation Haldemühle
  • Kabelumlegung in die neue TS Blumeneggstrasse

L-206461.2:
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Blumenegg und Frohheim
  • Kabelumlegung in die neue TS Blumeneggstrasse

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die EVU-Beratung AG, Rietlistrasse 5, 9403 Goldach, im Namen der Technischen Betriebe Goldach, Marmorstrasse 3, 9403 Goldach, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 6. Februar 2018 bis zum 7. März 2018 in der Gemeindeverwaltung Goldach, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Ein-sprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltdorf

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