Kopfzeile

search

Inhalt

Waldbrandgefahr und Feuerverbote

25. Juli 2018

In den Monaten Juni und Juli gab es kaum Niederschlag und überdurchschnittliche warme Temperaturen. Dies hat zur Austrocknung der Streu und des Oberbodens geführt. Die vereinzelten Niederschläge durch Gewitter und die Kurzniederschläge der vergangenen Tage konnten die Waldbrandgefahr nicht nachhaltig senken. Dafür wäre ein ergiebiger Landregen von mehreren Tagen nötig.

Diese Woche wird wieder heisses Wetter mit vereinzelt Gewitter angkündigt. Die Trockenheit wird weiter zunehmen und die Waldbrandgefahr ansteigen.

Deshalb hat der Kanton St.Gallen ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per sofort erlassen. Das Feuerverbot gilt im ganzen Kantonsgebiet bis auf Widerruft durch den Kanton St.Gallen.

Das Feuerverbot beinhaltet folgende Massnahmen:

- Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand 200 Meter)

- Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen

- Keine Höhenfeuer im Wald oder in Waldesnähe (Abstand 200 Meter)

- Kein Schlagabraum verbrennen

- Kein Feuerwerk im Wald oder in Waldesnähe abfeuern (Abstand 200 Meter)

- Keine Himmelslaternen steigen lassen (gilt für den ganzen Kanton)

Sitemap