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Neue Publikationsplattform

18. Januar 2019
Ab 1. Juni 2019 ist die neu geschaffene Publikationsplattform des Kantons das einzige amtliche Publikationsorgan der Gemeinde.

Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen, beispielsweise die Anzeige von Auflage- oder Referendumsverfahren, von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen.  Gemäss aktueller Regelung im Gemeindegesetz bestimmt der Gemeinderat eine oder mehrere Zeitungen oder ein Mitteilungsblatt als Publikationsorgan. Er kann amtliche Bekanntmachungen zusätzlich im Internet veröffentlichen.

In Goldach werden die amtlichen Inserate gestützt auf einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderates im St. Galler Tagblatt und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Ist es gesetzlich vorgeschrieben - zum Beispiel beim Erlass eines Teilzonen- oder Sondernutzungsplanes - erfolgt die Publikation zusätzlich im kantonalen Amtsblatt.

Auf den 1. Juni 2019 tritt das neue Publikationsgesetz in Vollzug. Dieses beinhaltet den Primatwechsel von der Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen hin zur elektronischen Form. Dazu baut der Kanton eine neue Publikationsplattform auf, die das gedruckte kantonale Amtsblatt ersetzen wird. Das neue Gesetz ermöglicht es den Gemeinden, diese Plattform ebenfalls als amtliches Publikationsorgan zu bestimmen.

Der Gemeinderat macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Ab 1. Juni 2019 wird er seine amtlichen Bekanntmachungen rechtswirksam einzig noch auf der Publikationsplattform veröffentlichen. Dasselbe gilt für die kommunalen Reglemente. Auch diese werden auf der Publikationsplattform aufgeschaltet. Die elektronische Version ist ab diesem Zeitpunkt die rechtsverbindliche Ausgabe.

Die gemeinsame Nutzung der Publikationsplattform durch Kanton und Gemeinden erleichtert die Zugänglichkeit zu amtlichen Bekanntmachungen und führt zu einem direkten Bürgernutzen. Auch wenn die rechtsverbindliche Veröffentlichung über die Publikationsplattform erfolgt, bleibt es der Gemeinde möglich, die Publikationen ergänzend auch auf der eigenen Webseite oder über Artikel in der Tageszeitung bekannt zu machen.

Dank der tagesaktuellen Publikation ist es möglich, Inserate zeitnah zu veröffentlichen. Damit lassen sich verschiedene Verwaltungsverfahren beschleunigen. Interessierte können Suchabfragen abonnieren und sind damit direkt über Neuigkeiten informiert.

Die Nutzung der Plattform ist für die Gemeinde kostenlos. Folglich lassen sich Inseratkosten einsparen, was in vielen Fällen den Kundinnen und Kunden zugute kommt, da die Publikationskosten, z. B. im Baubewilligungsverfahren, weiterbelastet werden.

 

 

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