Planverfahren Alte Landstrasse
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 13 und 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) genehmigt:
Teilstrassenplan Alte Landstrasse, Teilstück Warteggweg bis Tübacherstrasse
Die Alte Landstrasse ist auf diesem Teilstück aktuell als Gemeindestrasse 2. Klasse eingeteilt. Durch den Teilstrassenplan erfolgt die Neueinteilung als Gemeindestrasse 3. Klasse.
Der Teilstrasssenplan liegt vom vom 11. Januar 2020 bis 10. Februar 2020 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Teilstrassenplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Goldach, 10. Januar 2019
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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