BMX-Anlage: Günstiger dank reduziertem Standard
«Wollen Sie dem Bau einer neuen BMX-Anlage an der Aachstrasse im Grundsatz zustimmen und den Gemeinderat beauftragen, der Bürgerschaft den Baukredit von rund 1,5 Mio. Franken an einer Urnenabstimmung zum Entscheid vorzulegen?»
Der Gemeindepräsident stellte vor der Abstimmung in Aussicht, die Hauptposition, den Tiefbau, vor einer allfälligen Abstimmung unter Konkurrenz auszuschreiben, um noch mehr Klarheit über die Kosten zu erhalten. Es bestand die Hoffnung, die Höhe des Kredites nochmals zu reduzieren.
Nach der deutlichen Zustimmung nahm der Gemeinderat die weitere Projektierung in Angriff.
Zusätzliches Sparpotenzial
Die eigens dafür eingesetzte Baukommission suchte weiter nach Einsparungen. Der BMX-Club, der seit Planungs-beginn in der Kommission vertreten ist, war von sich aus bereit, die Standards der Anlage zu überarbeiten und neu zu definieren. Daraus ergab sich zusätzliches Sparpotenzial:
- Reduktion der Bahnkofferung (entspricht neu nicht mehr einem Strassenstandard)
- Weglassen des Betriebsgebäudes
- Reduktion von Wettkampf- auf Trainingsbeleuchtung;
- Verkleinerung des Parkplatzes;
- Vereinfachung der Umgebung;
Der BMX-Club übernimmt höhere Eigenleistungen, indem er für den Bau des Betriebsgebäudes selbst aufkommt.
Eine weitere, deutliche Kostenreduktion ergab sich wie erhofft aus den konkreten Offerten für den Tiefbau.
Doch keine Urnenabstimmung?
Nach einer ersten Kostenschätzung reduziert sich der Gemeindeanteil mit dem überarbeiteten Projekt deutlich. Der aktuelle Kostenvoranschlag (+/- 5 %) geht von einer Belastung um Fr. 710‘000.– aus. Es bestehen allerdings noch technische Fragen, die Auswirkungen auf die Kosten haben können.
Sollte sich der Trend aber bestätigen, könnte der Kreditantrag entgegen allen ursprünglichen Annahmen im Kompetenzbereich der Bürgerversammlung liegen. Diese entscheidet über einmalige Ausgaben bis Fr. 750‘000.– im Rahmen der Budgetgenehmigung. Der Gemeinderat kann sich aber erst dann auf das Verfahren festlegen, wenn zuverlässige Zahlen vorliegen
Da Grundsatzabstimmungen für den Rat verbindlich sind, hat er aber bereits abgeklärt, ob er trotz tieferem Kredit gleichwohl eine Urnenabstimmung durchführen müsste, wenn dies in der Abstimmungsfrage so kommuniziert wurde. Der Rechtsdienst des Departementes des Innern hat dazu wie folgt Stellung genommen:
«Damit kann Ihre Frage dahingehend beantwortet werden, dass durch die Annahme der Grundsatzfrage anlässlich der Bürgersversammlung vom 23. März 2009 dem Bedürfnis des Baus einer BMX-Anlage aufgrund einer mutmasslichen Kostenschätzung Ausdruck verliehen wurde. Der konkrete Baukredit wird aber – auch nicht durch die Erwähnung der Urnenabstimmung in der Abstimmungsfrage – durch das Ergebnis der Grundsatzabstimmung nicht präjudiziert und ist in dem Verfahren einzuholen, das in der Gemeindeordnung für den entsprechenden Betrag vorgesehen ist».
Sollte sich der Baukredit auch nach den zusätzlichen technischen Abklärungen und der verbindlichen Ausschreibung gemäss Submissionsverordnung tatsächlich unter Fr. 750‘000.– bewegen, gilt folglich die Zuständigkeit der Bürgerversammlung. Es bleibt dieser überlassen, das Geschäft auf Antrag allenfalls an die Urne zu verweisen.