Grundbuch - Gesuch um Grundstück-Neuschätzung
Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert (z. B. wegen Umbauten).
Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung geht zu Lasten des Eigentümers, wenn er eine Neubeurteilung verlangt und diese keine Änderung der Schätzung ergibt (Art. 12 lit. c des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Regionales Grundbuchamt Goldach-Tübach-Untereggen-Berg | 058 228 78 33 | grundbuchamt@goldach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Bemerkung
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.