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Grundbuch - Anmeldung Kaufvertrag

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Kaufvertrag nach den Wünschen der Vertragspartner vor. Kommt eine Einigung definitiv zustande, findet die amtliche Verschreibung beim Grundbuchamt statt. Der Kaufvertrag über Grundstücke bedarf für seine Gültigkeit zwingend der öffentlichen Beurkundung.

Das Grundstück geht mit dem Eintrag ins Grundbuch ins Eigentum des Erwerbers über.

Zugehörige Objekte

Preis

Der Preis richtet sich nach dem Gebührentarif für die Grundbuchämter (sGS 914.5).

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Für den Fall, dass der Kaufvertrag nicht zum Abschluss kommen sollte, verpflichtet sich der Antragsteller, die Kosten der Vorbereitung wie auch die allfälligen Kosten für die Vermarkung und Vermessung (Geometerkosten) zu übernehmen.

Verfahren

Das Grundbuchamt bereitet den Kaufvertrag gestützt auf nachstehende Angaben vor und unterbreitet den Entwurf den Vertragsparteien zur Stellungnahme.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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