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Alterswohnungen Mühlegut

Wohnung Mühlegut

Zusammen mit der Ortsgemeinde betreibt die Politische Gemeinde die Alterswohnungen im Haus Mühlegut, wo Seniorinnen und Senioren selbständig wohnen können.

Dank der vorzügliche Lage mitten im Zentrum, in unmittelbarer Nähe zu Bahn, Post, Banken, Schule, öffentlichem Verkehr und Einkaufsmöglichkeiten, sind die Alterwohnungen sehr beliebt und seit Eröffnung des Hauses voll belegt. Zum grossen Erfolg trug auch das gewählte Grundrisskonzept mit nach Süden orientierten, hellen, flexiblen, mit modernen Materialien ausgestatteten Wohnungen bei. Die grosszügigen Laubengänge als Erschliessungszone zu den Wohnungen fördern das Gemeinschaftsgefühl unter den Bewohnerinnen und Bewohnern.

Ganz entscheidend für die Attraktivität des Hauses Mühlegut sind die gute Durchmischung und das Angebot von verschiedenen Dienstleistungen am gleichen Ort. Der integrierte Spitex-Stützpunkt, das Café, die Bibliothek und die Spielgruppe Tatzelwurm bringen gewünschtes Leben ins Haus Mühlegut. Dieses ist zu einem Begegnungszentrum mitten im Dorf geworden. Nicht nur die unmittelbaren Mieter profitieren davon, sondern das ganze Dorf, Jung und Alt, Bewohner und Gäste.

Die Verwaltung der Alterswohnungen obliegt dem Grundbuchamt.

Adresse:

Alterswohnungen Haus Mühlegut
Mühlegutstrasse 22
9403 Goldach

Wohnungsangebot:

3 x 2 Zimmer
19 x 2 1/2 Zimmer
8 x 3 1/2 Zimmer
15 Tiefgaragenplätze
4 Bastelräume

Kontakt

Haus Mühlegut
Mühlegutstrasse 20/22
9403 Goldach
luc.haltner@goldach.ch

Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das…
Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Gemeinde. Es ist damit erste Anlaufstelle beim Zuzug und der letzte offizielle Kontakt beim Wegzug. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Gemeindeverwaltung die Grundlage für die tägliche Arbeit.

An-, Um- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.

Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:

Anmeldung

Schweizer/-innen:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalter
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Ausländer/-innen:
  • Pass oder ID
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein oder Eheschein (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsscheine der Kinder (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
  • Gebühren Migrationsamt
  • Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)

Abmeldung
  • Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/innen: Ausländerausweis
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

Wohnortwechsel elektronisch melden

Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Für Schweizerinnen und Schweizer ist die Dienstleistung kostenlos. Die Gebühren für das Migrationsamt belaufen sich bei Erwachsenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf CHF 30, bei Kindern auf CHF 20 und bei Drittstaatsangehörige (Erwachsene und Kinder) CHF 30.

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA). Sie berät Sie…
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).

Sie berät Sie gerne über Ihre Rechten und Pflichten als Arbeitgebende, als selbstständigerwerbende Personen oder als Arbeitnehmer. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei unserer Zweigstelle sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Mutterschaftsentschädigung
  • Prämienverbilligung

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.

Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Zweigstelle für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

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