Zuzug | Wegzug | Umzug
Für sämtliche Umzüge ist unser Front Office zuständig. Melden Sie sich innert 8 Tagen persönlich am Schalter oder nutzen Sie die Online-Formulare.
Nachstehend finden Sie die Detailinformationen zu den einzelnen Dienstleistungen, die Online-Formulare sowie die Zuständigkeiten.
Kontakt
Hauptstrasse 2
Postfach 95
9403 Goldach
Tel. 058 228 78 14
frontoffice@goldach.ch
Ausländerbewilligungen
Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Ausländeramtes heruntergeladen werden. Das Front Office nimmt die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.
Meldewesen (An- und Abmeldung, Umzug)
An- und Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen.
Bringen Sie bitte die nachfolgenden Unterlagen mit:
Anmeldung
Schweizer/-innen:
- Heimatschein
- Heimatausweis für Wochenaufenthalter
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Dienstbüchlein (für militärisch Meldepflichtige)
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Geburtsschein oder Familienbüchlein (falls Sie Kinder haben)
- Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)
Ausländer/-innen:
- Pass
- Ausländerausweis mit Abmeldungsstempel der bisherigen Wohngemeinde
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Eheschein (falls Familienbüchlein nicht vorhanden)
- Krankenkassenpolice oder -karte (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
- Kopie Mietvertrag (bei Untermiete: schriftliches Einverständnis des Vermieters)
Abmeldung
- Schweizer/innen: Schriftenempfangsschein
- Ausländer/innen: Ausländerausweis
- militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein
Der Wegzug aus Goldach ist nicht zwingend mit einer Abmeldung verbunden. Wenn Sie wöchentlich in unsere Gemeinde zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben damit in Goldach angemeldet und auch hier steuerpflichtig.
Wohnortwechsel elektronisch melden
Sie können in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.
Rufen Sie auf der Webseite eportal.sg.ch die Plattform eUmzug auf. Alternativ geht auch www.eumzug.swiss. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Das Wichtigste zum Umzug im Überblick
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
- Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
- Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar
Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.
Zugehörige Objekte
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