Gastgewerbepatent für einen Anlass, Gesuch
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindepräsidium | Gemeinderatskanzlei | info@goldach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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