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Privatanzeige (Parkverbot)

Strafklage privatrechtliche Signalisation

Ist auf einem Areal das öffentliche Parkieren verboten und auch die entsprechende Signalisation angebracht, kann der Grundeigentümer innert drei Monaten eine Privatanzeige bzw. einen Strafantrag gegen den fehlbaren Lenker stellen.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular «Gerichtliches Verbot-Privatanzeige» ist zusammen mit den notwendigen Beilagen bei der Kantonspolizei St.Gallen einzureichen.

Bitte beachten Sie die im Formular beschriebene Vorgehensweise.

Kantonspolizei St.Gallen
Privatanzeige
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
privatanzeigen@kapo.sg.ch

Weitere Informationen zum Gerichtlichen Verbot / Parkplatzbewirtschaftung auf privatem Grund finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei.

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